Gemeinderat Schwäbisch Gmünd

Meine Mitgliedschaften in Fachausschüsse und Gremien

Foto vom Marktplatz inklusive Rathaus in Schwäbisch Gmünd

Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 haben Sie mich zu Ihrem Stadtrat gewählt.
Für dieses Vertrauen danke ich Ihnen und werde auch in den nächsten fünf Jahren mein Bestes geben, um Ihrem Vertrauen gerecht zu werden.
Im Gemeinderat von Schwäbisch Gmünd bin ich Mitglied der CDU-Fraktion. Unsere Fraktion umfasst aktuell 19 Mitglieder und ist damit die größe Fraktion im Gemeinderat.

Der Gemeinderat Schwäbisch Gmünd

Großer Sitzungssaal im Rathaus Schwäbisch Gmünd Das höchste demokratische Gremium der Stadt Schwäbisch Gmünd ist der Gemeinderat.
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt und damit auch die Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger. Er legt die Grundsätze für das Handeln der Verwaltung fest, entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten und kontrolliert die Arbeit der Stadtverwaltung.

Der Gemeinderat wird alle fünf Jahre gewählt und besteht aus dem Oberbürgermeister Richard Arnold sowie den 52 Stadträtinnen und Stadträten. Die Sitzungen des Gemeinderats finden monatlich statt.

Die Stadträtinnen und Stadträte einer Partei schließen sich für gewöhnlich zu einer Fraktion zusammen, in der die politische Arbeit koordiniert wird. Die Mehrheitsverhältnisse entsprechen dabei dem Wahlergebnis.

Viele Themen werden in Fachausschüssen beraten, welche sich dann beispielsweise mit den speziellen Themen wie Planung, Schule oder Wirtschaft befassen. Vorsitzender des Gemeinderats und seiner Fachausschüsse ist der Oberbürgermeister. Dieser bereitet die Sitzungen des Gemeinderats und der Fachausschüsse vor und stellt die Tagesordnungen auf.

Der Gemeinderat beschließt jedes Jahr einen Haushalt über Einnahmen und Ausgaben, welcher festlegt, wofür wie viel Geld ausgeben werden soll. Der Oberbürgermeister und seine Stadtverwaltung können nur innerhalb dieses Rahmens arbeiten. Außerdem legt der Gemeinderat unter anderem die Höhe der Grund- und Gewerbesteuer, der Hundesteuer und anderer „kleinerer“ Steuern sowie die Höhe von Gebühren fest.

Darüber hinaus entscheidet der Gemeinderat über die Nutzung von Flächen im gesamten Stadtgebiet durch Flächennutzungs- und Bebauungspläne.

Der Gemeinderat Schwäbisch Gmünd kann keine Gesetze erlassen, aber Dinge in seiner Zuständigkeit über Satzungen für alle verbindlich regeln (Friedhofssatzung, Gebührensatzung, Satzung über Sonntagsöffnung usw.).

Der Gemeinderat ist für vieles zuständig, aber nicht für alles. Vieles kann er nur im begrenzten Umfang beeinflussen, da Kommunen etwa Aufgaben von Bund und Ländern übertragen bekommen, welche sie erfüllen müssen. Andere Dinge können die Stadträtinnen und Stadträte auch frei entscheiden. Es gibt beispielsweise keinen Zwang, eine Musikschule oder eine Stadtbibliothek zu finanzieren.

Die Zuständigkeiten sind schon einmal etwas verwirrend und führen nicht selten auch zu Missverständnissen. So ist der Gemeinderat Schwäbisch Gmünd beispielsweise für die Bereitstellung und Ausstattung von Schulgebäuden verantwortlich, für die ausreichende Anstellung von Lehrkräften jedoch das staatliche Schulamt. Einfacher ist beim Straßenbau. Hier kann der Gemeinderat nur über kommunale Straßen entscheiden, nicht jedoch über Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen. Ob ein „Tempo-30-Schild“ aufgestellt wird oder nicht, entscheidet wiederum nicht der Rat, sondern die zuständige Verwaltung, welche die Straßenverkehrsordnung auslegt.

Die Stadträtinnen und Stadträte sind ehrenamtlich tätig. Manchmal hört man: Die Stadträtinnen und Stadträte machen sich nur die Taschen voll. Falsch. Kommunalpolitik ist ein Ehrenamt, welches alle – bis auf den Oberbürgermeister als Chef der Stadtverwaltung und seinen Bürgermeistern – in ihrer Freizeit betreiben. Es gibt lediglich eine einheitlich geregelte Aufwandsentschädigung, die für Ratsmitglieder in Schwäbisch Gmünd 100 Euro im Monat beträgt. Zusätzlich gibt es ein Sitzungsgeld für Rats- und Ausschusssitzungen von 40 Euro. Für zusätzliche Aufgaben (Fraktionsvorsitzender, stellv. Bürgermeister usw.) gibt es weitere Pauschalen, da der Aufwand größer ist.

Dass Kommunalpolitik ein Ehrenamt ist, bedeutet auch, dass die politische Arbeit neben einem ganz normalen Alltag mit Beruf und Familie stattfindet. Sitzungen finden häufig am Abend statt und gehen gerne auch mal bis 22 Uhr. Hinzu kommen viele Termine auch am Wochenende, die entweder direkt politisch sind oder im Zusammenhang mit einem Mandat stehen, da man natürlich viele Einladung bekommt und auch gerne präsent sein möchte. Leider kann man nicht jede Einladung, die man so bekommt, auch annehmen. So viele Stunden hat der Tag einfach nicht. Insgesamt wenden Ratsmitglieder unterschiedlich viel Zeit für ihr Mandat auf. Es kommen aber schnell viele Stunden in der Woche zusammen, wenn man ambitioniert arbeitet.

Fachausschüsse und Gremien

Ich vertrete meine Fraktion im Gemeinderat Schwäbisch Gmünd in folgenden Fachausschüssen und Gremien:

Verwaltungsausschuss (Ordentliches Mitglied)

Im Verwaltungsausschuss werden nach der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Gmünd alle Tagesordnungspunkte vorberaten oder entschieden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der anderen Ausschüsse und Gremien gehören oder über die Zuständigkeit der laufenden Verwaltung hinaus gehen. Der Verwaltungsausschuss hat eine zentrale Bedeutung innerhalb der städtischen Gremien und berät so zum Biespiel über wichtige Personal- und Grundstücksangelegenheiten.

Klima-, Umwelt-, Energie- und Bauausschuss (Stellvertretendes Mitglied)

Der Klima-, Umwelt-, Energie- und Bauausschuss befasst sich mit dem Bereich der Bauverwaltung, Wohnungs- und Siedlungswesen, der Abfallwirtschaft, mit überörtlichen Planungen in den Bereichen Städtebau und Verkehr sowie Themen im Bereich Hoch- und Tiefbau, dem Baurecht und Denkmalschutz. Der Bau- und Umweltausschuss ist auch für sämtliche Aufgaben auf dem Gebiet des Umweltschutzes innerhalb der Stadt Schwäbisch Gmünd zuständig.

Sozialausschuss (Stellvertretendes Mitglied)

Der Sozialausschuss ist das Gremium, das über die Aufgaben und Angelegenheiten der Stadt Schwäbisch Gmünd als Sozialträger entscheidet. Hierzu gehören zum Beispiel die städtischen und nichtstädtischen Kindergärten, die Jugendtreffs und das Jugendhaus und Bereiche wie die Familienförderung und die Förderung der freien Wohlfahrtspflege.

Eigenbetriebsausschuss (Ordentliches Mitglied)

Das Fachgremium der Eigenbetriebe berät und beschließt die Angelegenheiten der Eigenbetriebe, beispielsweise des CongressCentrums Stadtgarten.

Schulverband Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd (Ordentliches Mitglied)

Die Stadt Schwäbisch Gmünd und der Landkreis Ostalbkreis bilden einen Zweckverband, der den Namen "Schulverband Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd" führt und seinen Sitz in Schwäbisch Gmünd hat. Der Schulverband erfüllt für die Verbandsmitglieder die Schulträgerschaft für das Landesgymnasium für Hochbegabte mit Internatsbetrieb in Schwäbisch Gmünd im Sinne von § 27 Abs. 1 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg.

Touristik und Marketing GmbH (Ordentliches Mitglied)

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten, insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren.

Stiftungsausschuss für die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Schwäbisch Gmünd (Stellvertretendes Mitglied)

Die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist ist seit 01.01.1269 rechtsfähig. Sie existiert heute noch mit ihrem ursprünglichen Zweck der Unterstützung von alten, kranken und hilfsbedürftigen Menschen. Heute wird der Wohlfahrtsgedanke als Querschnittsauftrag der in allen Bereichen als generationenübergreifendes Handeln wahrzunehmen ist, verstanden. Die Hospitalstiftung betätigt sich bei folgenden Aufgaben und Projekten: Generationentreff Spitalmühle, Seniorenarbeit - Seniorennetzwerk, Wohnungsnotfallhilfe und Inklusion.

Meine Aufgaben als Stadtrat

Buch mit Agenda Als Stadtrat muss ich letztlich Entscheidungen treffen: Ja, nein, vielleicht auch mal Enthaltung. Wird die Straße saniert oder muss das Geld dieses Jahr für etwas anderes eingesetzt werden? Ist der Antrag zu XY gut oder schlecht, stimme ich ihm zu oder lehne ich ihn ab? Der Oberbürgermeister und seine Verwaltung setzen diese Entscheidungen dann um. Zumeist agieren die Fraktionen in solchen Fragen geschlossen, weil man Grundüberzeugungen teilt. Als Ratsmitglied bin ich aber letztlich ausschließlich meinem Gewissen verpflichtet.

Um Entscheidungen treffen zu können, muss ich informiert sein. Das bedeutet Vorbereitung und Recherche. Oft sind Sitzungsunterlagen sehr umfangreich, gerade beispielsweise bei Bebauungsplanverfahren oder auch die rund 1000-seitige Haushaltssatzung. Das alles muss in der Freizeit durchgearbeitet werden, wenn ich fundiert diskutieren und entscheiden möchte.

Natürlich entscheidet man nicht nur Dinge, die einem von anderen Fraktionen oder der Stadtverwaltung vorgelegt werden. Vielmehr versuche ich auch die Entwicklung der Stadt zu gestalten. Dafür entwickele ich eigene Ideen, schreibe Anträge und versuche so, die Entscheidungen auf die richtige Weise zu beeinflussen.

Wahl im Wohnbezirk

Foto des großen Sitzungssaals im Rathaus Schwäbisch Gmünd Eigentlich hat jedes Ratsmitglied einen Wohnbezirk, in dem es zur Wahl stand und den es betreut. Für ein Wohnbezirk können auch mehrere Ratsmitglieder aus verschiedenen Fraktionen „zuständig“ sein. Mein Wohnbezirk ist der Wahlkreis Weiler in den Bergen. Natürlich bin ich als Stadtrat für alle Anliegen ansprechbar und für die gesamte Stadt verantwortlich, für Anliegen aus dem eigenen Wohnbezirk aber sicher besonders. Dabei geht es um Kleinigkeiten wie defekte Straßenlaternen bis zu größeren Projekten, wie beispielsweise die Sanierung von Straßen oder neue Baugebiete.

Sicherlich ist Art und Umfang der Betreuung sehr unterschiedlich. Kommunalpolitik ist eben auch ein Ehrenamt und jede Stadträtin und jeder Stadtrat entscheidet selbst, wie er oder sie arbeitet. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden dann, ob sie damit zufrieden sind oder nicht. Das ist Demokratie.

Mein Ansatz ist es, für meinen Wohnbezirk ansprechbar und engagiert zu sein, das heisst ich versuche benötigte Haushaltsmittel für Projekte zu erwirken, gebe Mängel an zuständige Stellen weiter und vieles mehr. Das geht mal schneller und mal langsamer, aber man muss eben manchmal hartnäckig sein.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (welcher die Gemeinderatswahl 2019 in Tauberbischofsheim für ungültig erklärt hat) hat dazu geführt, dass sich der Gemeinderat Schwäbisch Gmünd mit der Thematik auseinander gesetzt hat. Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass die in der Hauptsatzung der Stadt Tauberbischofsheim festgelegte Sitzverteilung der Wohnbezirke nicht dem Verhältnis der tatsächlichen Einwohnerzahlen zueinander entspricht. Auch in Schwäbisch Gmünd gibt es Abweichungen, insbesondere in den Wohnbezirken Degenfeld, Hussenhofen sowie Hirschmühle/Burgholz/Zimmern, aber auch bei der Wahl der Ortschaftsräte in Großdeinbach und Straßdorf. Zur Kommunalwahl 2024 hat der Gemeinderat Schwäbisch Gmünd die unechte Teilortswahl aufgehoben. Eine ausreichende und garantierte Repräsentanz einzelner Wohnbezirke im Gemeinderat ist damit nicht mehr gesichert. Dies betrifft auch Weiler in den Bergen.

Christlich Demokratische Union

Foto des großen Sitzungssaals im Rathaus Schwäbisch Gmünd Parteien haben oft keinen guten Ruf, aber eine sehr wichtige Aufgabe in unserem demokratischen System. Die meisten Menschen in Parteien sind keine Berufspolitikerinnen oder Berufspolitiker, sondern engagieren sich ehrenamtlich in Ortsvereinen, Stadtverbänden oder Kreisverbänden für Dinge, welche ihnen wichtig sind. Parteien funktionieren ähnlich wie Vereine. Es gibt Vorstände mit Vorstandssitzungen, es gibt Mitgliederversammlungen, Stammtische und Parteitage. Hier werden vor allem Themen und Inhalte diskutiert und Positionen entwickelt. Parteien erarbeiten Konzepte und Wahlprogramme, mit denen sie dann beispielsweise zur Kommunalwahl antreten. Ich bin Mitglied im CDU-Ortsverein Weiler in den Bergen und damit auch im CDU-Stadtverband Schwäbisch Gmünd.

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